Richter wenden sich bei der Suche nach Gutachtern besonders gerne an Universitäten. Dies ist im medizinischen Bereich oft nicht sinnvoll; die meisten Prozesse z.B. im Krankenversicherungsrecht
betreffen niedergelassene Ärzte und für dieses Gebiet sind Uniklinikchefs regelmäßig nicht fachkundig. Weit schlimmer aber ist der Vorwurf des Ärztekammerpräsidenten von Berlin: “Die
Universitäten werden besonders bestochen.” Um diesem Bestechungssumpf zu entgehen, wäre es daher sinnvoll, die Therapie von niedergelassenen Ärzten durch niedergelassene Ärzte und die Therapie
von Heilpraktikern durch Heilpraktiker begutachten zu lassen. Und noch etwas spricht gegen die Universitäten: Die sklavische Abhängigkeit des gesamten Unterbaus vom Ordinarius macht letztlich
jede unabhängige Begutachtung unmöglich. Wer hier nicht kuscht, kommt nie voran. Mehr über die vom Gesetzgeber offenbar so gewollten Probleme mit Gutachtern vor Gericht lesen Sie hier.
Vielen Dank, Ursula, für das pdf! :-)
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Watcher (Dienstag, 28 Oktober 2014 13:42)
Was für seltsame Zufälle:
Mehrere der "Sach-"verständigen, die am Verfassen von AWMF-S1-Leitlinien zu Teilbereichen der Lyme-Borreliose beteiligt sind, pflegen nicht nur vielfältige Beziehungen zu Herstellern von Medizinprodukten (wie Testkits, symptomatischen Medikamenten gegen die beliebtesten Fehldiagnosen der LB, Impfstoffen, die mit Hilfe von realitätsfernen Phase-III-Studien auf den Markt gebracht werden sollen),
sondern sie entfalten nebenbei auch (ohne klare Deklaration in ihren sogenannten "Interessenkonflikt-Erklärungen") un-heimliche Tätigkeiten als geschätzte, "wirtschaftlich unabhängige" GUTACHTER für private und gesetzliche Versicherungsträger, für Oberlandesgerichte, für Staatsanwaltschaften und für mindestens einen recht(s-)freiheitsliebenden Staat, der die Unfall-/Verletzten-Renten für Forstbeamte, die chronisch an LB-erkrankt sind, kürzen bzw. streichen möchte.
Interessenkonflikte haben diese AWMF-S1-Leitlinien-Autoren insofern nicht, als dieser Begriff von den Verantwortlichen als harmloses "Risiko" einer "unbewussten" Einflussnahme definiert wurde.
Wenn die Einflussnahme nicht mehr ganz so versehentlich oder verzeihlich ist, weil sie im vollen Bewusstsein der Schädlichkeit für andere Menschen ausgeübt wird, ist dies definitionsgemäß kein Interessenkonflikt mehr.
Die interessenkonflikt-freien "Experten" dürfen darauf vertrauen, dass ihre Wahrheitsverzerrungen nicht so einfach strafrechtlich verfolgt werden können, auch dann nicht, wenn sie bei tausenden von Menschen "Kollateralschäden" verursachen.
Diese Schäden sind - v.a. bei Kindern - besonders lukrativ, denn sie ermöglichen einen hohen Umsatz von jahrzehntelang verschriebenen Psychopharmaka & Co., deren patentgeschützten Variationen keine Grenzen gesetzt sind.
Besonders "wirtschaftlich" sind für Medizinprodukte-Hersteller und die Versicherungswirtschaft u.a. die folgenden Empfehlungen:
1.) Angeblich solle man eine festgesaugte Zecke nicht untersuchen lassen;
2.) Angeblich könnten Borrelien frühestens nach 16 bis 24 Stunden Zecken-Saugzeit übertragen werden;
3.) Angeblich solle man nach einem Zeckenstich nicht prophylaktisch Antibiotika geben;
4.) Angeblich führe die LB nur mit einigen wenigen, klar erkennbaren Symptomen (Wanderröte, Lymphozytom, Neuroborreliose, Lyme-Arthritis, ACA); angeblich seien alle anderen Symptome "unspezifisch" - und auf eine somatoforme Störung etc. zurückzuführen;
5.) Angeblich sei der LTT nicht zu empfehlen,
6.) Angeblich dürfe man selbst in chronifizierten Fällen allerhöchstens drei bis vier Wochen lang mit Antibiotika behandeln;
7.) Angeblich sei eine Borreliose leicht zu heilen und chronifiziere angeblich nur sehr selten - etc.pp...
Ursache auch der europäischen Lyme-Misere sind also nicht irgendwelche versehentlichen Fehl-Überzeugungen von "Experten", die lediglich unzureichend informiert sind.
Weiterhin sinnvoll ist das Verbreiten von ausreichenden Hintergrund-Informationen für die vielen Betroffenen und Noch-nicht-Betroffenen sowie für die redlichen Mediziner und Juristen - auf allen Ebenen.
Schön, dass es u.a. diesen Blog gibt!